Arbeitgeber/in

Arbeitsförderung

Wenn Arbeitgebende freie Stellen mit arbeitsuchenden oder arbeitslosen Bewerberinnen oder Bewerbern besetzen, kann das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit sie beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen dabei mit einer finanziellen Förderung unterstützen - dem Eingliederungszuschuss (EGZ). Ausführliche Hinweise zu Fördervoraussetzungen, Dauer und Höhe finden Sie hier.

Auch die Einstellung schwerbehinderter Menschen kann unter Umständen mit Eingliederungszuschüssen unterstützt werden - Infos dazu finden Sie hier.

Weitere Informationen geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus dem Arbeitgeber-Service.

Wichtig:
Eingliederungszuschüsse müssen vor der Einstellung beantragt werden.