Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain jobcenter-oberhausen.de veröffentlichten Website des Jobcenters Oberhausen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.  Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum November bis Dezember 2023 vorgenommenen Bewertung auf Grundlage der BITV-Selbstbewertung. Diese basiert auf dem internationalen Standard WCAG. Der Webauftritt unter jobcenter-oberhausen.de ist mit der BITV vollständig vereinbar mit Ausnahme der unten beschriebenen noch nicht barrierefreien Inhalte.

Nicht barrierefreie Inhalte
- PDF-Dokumente die auf der Website zum Download bereitgestellt werden.

Diese Erklärung wurde am 15.12.2023 erstellt und seither noch nicht aktualisiert.

Die Erklärung zur Barrierefreihet und allgemeine Informationen zu Inhalten und zur Navigation dieser Website stehen Ihnen auch in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung. Bitte klicken Sie hier oder den Hauptmenüpungt DGS um direkt zu den Videos zu gelangen.


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