Arbeitgeber/in

Sozialer Arbeitsmarkt Oberhausen

Sie möchten als Arbeitgebende langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart bieten? Das Jobcenter Oberhausen kann Sie dabei im Rahmen des Teilhabechancengesetzes unterstützen. Das Gesetz gibt uns die Möglichkeit, Sie als Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin auch bei der Einstellung von langzeitarbeitslosen Menschen umfassend und nachhaltig zu unterstützen.

Teilhabe am Arbeitsmarkt

§ 16i SGB II

Eröffnen Sie Langzeitarbeitslosen Teilhabechancen und Beschäftigungsperspektiven, indem Sie:

  • einen geeigneten Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen bereitstellen und langzeitarbeitslose Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen
  • den geförderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, sich einzugewöhnen
  • sie fachlich anleiten und in betriebliche Arbeitsabläufe einbinden

Wir fördern Beschäftigungsverhältnisse bei allen Arbeitgebern, in Vollzeit und Teilzeit, durch:

  • Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 100 % des tariflichen Arbeitsentgelts oder des gesetzlichen Mindestlohns für die Dauer von bis zu 5 Jahren
    Hierzu zählen auch Zuwendungen an Pensionskassen bzw. Zusatzversorgungskassen, zu denen der Arbeitgeber aufgrund eines Tarifvertrages bzw. nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen verpflichtet ist, und die regelmäßig zu zahlen sind.
  • Übernahme der Kosten für ein Coaching für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer
  • Erstattung von Weiterbildungskosten während der Beschäftigung
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Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

§ 16e SGB II

Bieten Sie einem langzeitarbeitslosen Menschen die Chancen auf einen neuen Berufsstart, indem Sie:

  • einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen für mindestens zwei Jahre bereitstellen und
  • die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer bei der Einarbeitung unterstützen.
  • Ziel ist eine möglichst dauerhafte Tätigkeit in Ihrem Unternehmen, auch im Anschluss an die Förderung.

Sie bekommen:

  • Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 75 % bzw. 50 % des Arbeitsentgelts für die Dauer von 2 Jahren,
  • ein Coaching für die geförderte Arbeitnehmerin bzw. den geförderten Arbeitnehmer,
  • einen Zuschuss für die Weiterbildungskosten bei Qualifizierung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers während der Beschäftigung.
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Gemeinsam Perspektiven schaffen

Wir vermitteln Ihnen geeignete Bewerberinnen und Bewerber und unterstützen Sie bei der Stellenbesetzung sowie Beantragung der Förderleistungen.

Silhouette einer Person

Dorothee Schilling
T 0208/62134-192

Silhouette einer Person

Klaudia Güsten
T 0208/62134-302