Service

Kundenreaktionsmanagement

Ihre Meinung ist uns wichtig

Sie sind mit uns zufrieden? Sie möchten einen Verbesserungsvorschlag unterbreiten? Sie sind nicht mit uns zufrieden?

Wir freuen uns über Lob, nehmen gerne Anregungen zur Verbesserung der Qualität der Dienstleistung und des Serviceangebotes entgegen, haben aber natürlich auch stets ein offenes Ohr, falls Sie mit uns mal nicht zufrieden sind. Ihre Meinung ist uns wichtig, wir nehmen Ihre Probleme und Ihre Kritik ernst und werden uns mit Ihnen um eine gemeinsame Lösung bemühen.

Damit Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit erledigt werden kann, gehen Sie bitte grundsätzlich wie folgt vor:

  • Sie haben ein fachliches Problem? Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte zunächst an die für Sie zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Vereinbaren Sie einen Termin und geben Sie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit die Chance, sich Ihres Anliegens anzunehmen und mit Ihnen gemeinsam eine Lösung zu finden.
  • Sollte eine Klärung aus Ihrer Sicht nach diesem Termin noch nicht erfolgt sein, ist die jeweilige Teamleitung Ihr nächster Ansprechpartner, um Ihr Anliegen zu besprechen.
  • Sind Sie hiernach der Meinung, dass Ihre Argumente nicht abschließend gehört wurden und es nicht gelungen ist, das Problem aus der Welt zu schaffen, steht Ihnen das Kundenreaktionsmanagement der Geschäftsführung des Jobcenters Oberhausen zur Verfügung.

Kontaktdaten

Jobcenter Oberhausen

Kundenreaktionsmanagement

46020 Oberhausen

Empfehlungen

Wir empfehlen Ihnen, Ihr Anliegen entweder über den Postweg, per Telefax oder mit unserem entsprechenden Kontaktformular an uns zu richten, da beim Versand von E-Mails der Schutz persönlicher und vertraulicher Daten unter Umständen nicht gewährleistet ist.

Unser Ziel ist es, Ihre Beschwerde schnellstmöglich abschließend zu bearbeiten. Bitte bedenken Sie aber, dass in der Regel die Stellungnahme des/der zuständigen Mitarbeiter/in eingeholt werden und unter Umständen Sachverhalte noch einmal geprüft werden müssen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, falls es doch einmal länger dauert.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt unsere Antwort grundsätzlich an Sie persönlich. Auskünfte an Dritte werden ausschließlich nach Vorlage einer schriftlichen Vollmacht durch Sie erteilt.

Bitte beachten Sie:
Eine Beschwerde ist kein Ersatz für formale Rechtsmittel (z.B. Widerspruch)! Wenn Sie davon überzeugt sind, dass eine im Jobcenter getroffene Entscheidung nicht korrekt ist, können Sie Widerspruch einlegen. Bitte beachten Sie dabei immer die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides.

Zum Kontaktformular des Kundenreaktionsmanagements