Arbeitgeber/in

Ausbildungsförderung

Sie möchten jungen Menschen bei ihrem Einstieg ins Berufsleben eine Chance geben, die besondere Förderung brauchen? Dafür gibt es zum einen die Möglichkeit einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung (EQ) sowie die Assistierte Ausbildung (AsA).

Einstiegsqualifizierung

Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Sie soll Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung vorbereiten.

Im Betrieb werden sie an die entsprechenden Ausbildungsinhalte herangeführt und können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Ein solches Praktikum dauert zwischen vier und zwölf Monaten. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer bekommen von den Arbeitgebenden eine Vergütung. Diese kann bezuschusst werden. Eine vorherige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung des jungen Menschen in demselben Unternehmen schließt die Förderung aus.

Weitere Informationen zur Einstiegsqualifizierung finden Sie hier.

Assistierte Ausbildung

Bei der Assistierten Ausbildung bekommen die Auszubildenden individuell angepassten Förderunterricht und Unterstützung bei persönlichen Problemen. Darüber hinaus wird dem ausbildenden Unternehmen Entlastung bei der Durchführung und Organisation der Ausbildung angeboten. Die Assistierte Ausbildung kann auch bereits vor Ausbildungsbeginn zur Unterstützung der Ausbildungsaufnahme ansetzen.

Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Auch die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen kann unter Umständen mit einem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung unterstützt werden - Infos dazu finden Sie hier.