Arbeitnehmer/in

Selbstständigkeit

Immer mehr Selbstständige oder Freiberufler können ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus den Einkünften aus der Geschäftstätigkeit bestreiten und beantragen deshalb beim Jobcenter Oberhausen Bürgergeld als (ergänzende) Leistung zum Lebensunterhalt.

Aufgrund der individuellen und komplexen Fallkonstellationen und Beratungsbedarfe und im Hinblick auf Leistungsgewährung und Integration bzw. Beseitigung der Hilfebedürftigkeit hat das Jobcenter Oberhausen ein Selbstständigen-Team eingerichtet.

Kundinnen und Kunden, die aktuell selbstständig sind oder freiberuflich arbeiten, müssen ihren Antrag auf (ergänzende) Leistung zum Lebensunterhalt beim Jobcenter Oberhausen stellen. Das Selbstständigen-Team führt im Anschluss die weiteren individuellen Beratungsgespräche durch, vereinbart konkrete weitere Schritte und gibt die notwendigen Antragsunterlagen aus.

Die weiteren Schritte werden in einem gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan dokumentiert.

3 Fallkonstellationen sind als Ergebnis denkbar:

Aufgabe der Selbstständigkeit und Integration in den ersten Arbeitsmarkt

In diesen Fällen wird die Abwicklung des Unternehmens vom Selbstständigen-Team nach Bedarf begleitet und unterstützt. Anschließend wird der Integrationsprozess von einer Integrationskraft im Jobcenter begleitet. Die Leistungsakte wird an das zuständige Leistungsteam abgegeben.

Weiterführung der Selbstständigkeit

In diesen Fällen wird nach Prüfung der Hilfebedürftigkeit bei Bedarf auch eine externe Einschätzung zu den notwendigen Unterstützungsmaßnahmen eingeholt. Um nachgelagertes wirtschaftliches Interesse auszuschließen, sollen dazu Kammern und/oder Berufsverbände sowie die Beratungsstellen der öffentlichen Hand eingeschaltet werden. Den Kundinnen und Kunden wird im Rahmen der Beratung eine ganze Fülle von externen Hilfeleistungen angeboten, siehe auch unter gründercity.

Weiterführung der Selbstständigkeit parallel zum Bezug von Arbeitslosengeld II bei fehlender Alternative auf dem ersten Arbeitsmarkt

Bei vorliegender Hilfebedürftigkeit und gleichzeitiger negativer Prognose für eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt kann die Selbstständigkeit neben dem Leistungsbezug bestehen bleiben. Durch eine hohe Kontaktdichte (mindestens alle drei Monate) soll der Kunde bzw. die Kundin in der Selbstständigkeit so weit unterstützt werden, dass Einkommen erzielt wird, um die Hilfebedürftigkeit zu reduzieren.