Ortsabwesenheit: Welche Regeln gelten?

Sommerzeit ist Reisezeit. Für viele heißt das: ab in den Urlaub! Doch wie geht das für Menschen, die Bürgergeld beziehen? Was müssen sie beachten?

Wenn Sie Bürgergeld beziehen und Urlaub machen möchten, müssen Sie beim Jobcenter einen Antrag auf Ortsabwesenheit ohne wichtigen Grund stellen. Sie dürfen bis zu 21 Kalendertage, also drei Wochen, im Jahr verreisen, wenn der Antrag bewilligt wird. Dabei ist es egal, ob Sie innerhalb oder außerhalb Deutschlands verreisen. Eine längere Ortsabwesenheit ist nicht erlaubt.

Bleiben Leistungsbeziehende länger weg, so entfällt der Anspruch auf Bürgergeld. Dann werden die Regelleistung und die Miete nicht mehr gezahlt und auch keine Beiträge zur Krankenversicherung. Bitte beachten Sie dabei: Ortsabwesenheiten ohne wichtigen Grund bis zu sechs Wochen, wobei in den ersten drei Wochen die Leistungen fortgezahlt werden, sind aufgrund einer Rechtsänderung nicht mehr möglich.

Die Ortsabwesenheit wird nur genehmigt, wenn die berufliche Eingliederung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Das bedeutet konkret, dass Sie als Leistungsbezieherin bzw.  Leistungsbezieher grundsätzlich für das Jobcenter und potentielle Arbeitgeber erreichbar sein müssen.

Informieren Sie uns also rechtzeitig vor Reisebeginn darüber, dass Sie verreisen möchten, und stellen Sie einen Antrag auf Ortsabwesenheit – das geht ganz einfach, zum Beispiel über www.jobcenter.digital

Zurück