Geldleistungen

Geld für Wohnung & Heizung

Bedarfe für eine Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Für den Bereich der Stadt Oberhausen werden zurzeit folgende Bedarfe für eine Unterkunft einschließlich Betriebskosten (ohne Heizkosten) als angemessen anerkannt:

Wohnung

Personen Grundmiete pro m² Wohnungsgröße Kaltmiete kalte Betriebskosten Referenzmiete
1 5,84 € 50 m² 292,00 € 117,00 € 409,00 €
2 5,80 € 65 m² 377,00 € 152,10 € 529,10 €
3 5,80 € 80 m² 464,00 € 187,20 € 651,20 €
4 6,00 € 95 m² 570,00 € 222,30 € 792,30 €
5 6,00 € 110 m² 660,00 € 257,40 € 917,40 €
6 6,00 € 125 m² 750,00 € 292,50 € 1.042,50 €
jede weitere Person 6,00 € + 15 m² + 90,00 € + 35,10 € + 125,10 €

Die Feststellung der angemessenen Heizkosten unterliegt einer Einzelprüfung. Die Angemessenheit ist zu unterstellen, wenn die Heizkosten pro Monat und m² die nachstehenden sogenannten “Nichtprüfgrenzen“ nicht übersteigen:

Heizung

Heizart Verbrauch monatlich je m² ohne Warmwasseraufbereitung Verbrauch monatlich je m² mit Warmwasseraufbereitung
Heizöl 17,08 kWh 19,08 kWh
Erdgas 17,08 kWh 19,08 kWh
Fernwärme 14,92 kWh 16,92 kWh
Strom (Nachtspeicher) 17,08 kWh 19,08 kWh
Wärmepumpe 6,78 kWh 7,58 kWh
Holzpellets 15,33 kWh 17,33 kWh

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Angaben dienen nur zu Ihrer Information. Die Ihnen tatsächlich zustehenden Leistungen erhalten Sie mit Ihrem Bescheid.

Merkblätter

Hier gibt es die Merkblätter zu Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch zum Herunterladen.